Das müssen Geschäftsführer und Personaler jetzt wissen:
Wie Sie ohne großen Zeit- und Kostenaufwand haftungs- und stressfrei das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) erfüllen.

Sie erfahren und finden auf dieser Seite:





Auch wenn es bis Silvester noch lange hin ist, haben Sie sicherlich besseres zu tun, als
während der Corona Pandemie sich um das BRSG zu kümmern
in den Akten zu stöbern und Unterlagen zu sortieren
nach endlosen Telefonschleifen mit Versicherungvertretern zu telefonieren
Dennoch wünscht sich jeder Personalverantwortliche, dass
die Vorgaben des BRSG erfüllt werden
die Kollegen sehen, dass man alles im Griff hat
alle Versorgungszusagen vollständig und auf neuestem Stand sind.
Vielleicht fragen Sie sich auch, was Sie tun müssen, wenn Sie die bAV-Verträge Ihrer Mitarbeiter*innen auf die gesetzliche Änderung für 2022 überprüfen wollen. Wir haben für Sie eine Schritt-für Schrittanleitung aufgeführt, wie Sie vorgehen können:
Die Antwort vorab: Es wird eine kleinteilige Detektivarbeit werden
Die für spätestens 2022 erforderlichen Anpassungen erfordern Informationen sowie viel Aufwand und Zeiteinsatz. Betroffen sind sämtliche Entgeltumwandlungen, die über Pensionskassen, Direktversicherungen und Pensionsfonds auch schon vor 2019 zustande gekommen sind. Sie als Arbeitgeber sollten sich somit rechtzeitig kümmern, damit der BRSG Pflichtzuschuss auch für die Bestandsverträge rechtzeitig berücksichtigt wird.
Stellen Sie sich auf lange Wartezeiten in der Hotline ein
Für jeden einzelnen Vertrag muss folglich mit jeder einzelnen Gesellschaft eine Lösung gefunden werden. Das wird im Regelfall kleinteilige Detektivarbeit bedeuten, bevor wirklich alle Verträge gefunden sind. Regelmäßig wird es Sonderfälle geben und relevante Verträge können „durchrutschen“, z. B. weil Mitarbeiter vorübergehend aus der Lohnfortzahlung gefallen oder in Elternzeit sind.
Wenn Sie dennoch gewillt sind, die Verträge eigenständig umzuändern, haben wir hier einen Ablauf für Sie vorbereitet.

So bereiten Sie sich richtig vor
Stellen Sie vorab folgende Unterlagen pro Mitarbeiter zusammen:
Nun zum konkreten Ablauf
- 1Prüfen Sie, ob es eine Entgeltvereinbarung gibt
- 2Prüfen Sie, ob die Entgeltvereinbarung vor dem 01.01.2019 erstellt worden ist
- 3Überprüfen Sie diese auf den Zuschuss. Ist die Formulierung so gewählt, dass er als gesetzlicher Zuschuss interpretiert werden kann
- 4Gibt es eine Hinterbliebenenregelung (wenn man schon mal dabei ist). Gerade für Ledige ist es wichtig. Vielleicht wurde der/die Arbeitnehmer*in zwischenzeitlich geschieden
- 5Prüfen Sie, ob es eine Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung gibt. Unter Umständen brauchen Sie den Zuschuss nicht zu zahlen
- 6Entscheiden Sie, ob Sie Mitarbeiter, deren Entgelt zwischen der BBG in der gesetzlichen Krankenversicherung und der BBG in der gesetzlichen Rentenversicherung umgewandelt wird, „spitz“ oder „pauschal abrechnen wollen
- 7Ergänzen Sie die Versorgungsordnung, wenn möglich
Und auf geht’s: Hier ein Beispiel, wie Sie vorgehen müssen:
Mitarbeiter, 30 Jahre alt, Vertrag aus 2015, bisheriger Beitrag: 115 €:
Diese 115.-€ hat der Arbeitnehmer aus seinem Gehalt finanziert. Es handelt sich somit um einen Altvertrag, für den sich die neue BRSG-Regelung ab 2022 auswirkt. Lässt sich dieser Vertrag nicht um 15% erhöhen, dann zahlt der Arbeitnehmer weiterhin seine 115.- € und der Arbeitgeber gewährt spätestens ab 1.1.2022 den BRSG Pflichtzuschuss in Höhe von 17,25 €, sodass die Versorgung mit 132,25 € weiter laufen wird. Lässt der Versicherer die Beitragserhöhung nicht zu (gängige Praxis), dann kann der Zuschuss über einen Neuabschluss bei einem anderen Versicherer umgesetzt werden.
Es wird schwierig sein, einen guten Anbieter zu finden, der Neuverträge mit Minibeiträgen anbietet. Dennoch gibt es Sie. Wenn nicht, bliebe als letzter Ausweg den bestehenden Vertrag von der Beitragsaufteilung umzugestalten in 100.- € Eigenbeitrag Arbeitnehmer und 15 € Arbeitgeberbeitrag. Bei dieser Lösung muss dann die bestehende Zusatzvereinbarung, die grundsätzlich zusätzlich zum Versicherungsvertrag besteht umgestellt werden.
Zu viel Aufwand? Zu viel Haftungsrisiko? Nicht Ihr Fachgebiet?
Die Lösung: Arbeitgeber*innen sollten sich bei der Umsetzung von
KPFM FinanzManagement unterstützen lassen
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Rechtzeitig vor Weihnachten fertig
Pünktlich zum 01.01.2022 haben Sie durch uns alles vollständig, sortiert und geordnet

Stressfrei und ohne Aufwand
Durch uns als Versicherungsmakler kommen Sie schnell und direkt an jede Versicherungsunterlage, ohne sie selber suchen zu müssen

Sie sparen Geld
Von uns als Versicherungsmakler können Sie jede Antwort zu bAV Themen erwarten und sparen die teuren Rechtsanwaltshonorare
Wir als bAV-Spezialisten lösen das komplexe Thema für Sie:
Wir haben nicht nur den Überblick über alle Versicherungen, wir wissen auch an wen wir uns zu wenden haben. Als Genosse der größten Genossenschaft namenhafter Versicherungsmakler, der Vema eG, erhalten wir Vorzüge, die wir an Sie und Ihre Mitarbeiter*innen weitergeben.
Smarte Lösung mit dem Ziel der Digitalisierung – und das ohne Stress:
Wir von KPFM FinanzManagement optimieren die Versorgungslösungen und integrieren diese in ein rechtssicheres Konzept. Unser Netzwerk besteht ebenfalls aus spezialisierten Juristen, um damit alle Bereiche, die für das BRSG und darüber hinaus wichtig sind, abdecken zu können. Mit unserem Schwesterunternehmen, der Benity GmbH, stehen wir für eine digitalisierte Zukunft und verschlanken Ihre Administration. Nicht nur Sie haben alles geordnet, sondern auch Ihre Mitarbeiter können auf alles zugreifen.
Warum Ihnen Ihre Bank oder Ihr Vertreter nicht helfen können
Versicherungsvertreter*innen einer Versicherung oder einer Bank können diese Aufgabe für Sie nicht übernehmen, da diese grundsätzlich nicht für die Fehler in Bezug mit anderen Gesellschaften haften und auch keine Information von fremden Gesellschaften erhalten. Dies ist nur mit einem Versicherungsmakler möglich, nachzulesen im Versicherungsvertragsgesetz §59 VVG.
Wenn Sie bis zum letzten Moment warten...
...demotivieren Sie Ihr Team durch Zeitdruck und verpassen den Moment ein positves und wichtiges Benefit auszuspielen.
...blockieren Sie gute Projekte zum Ende des Jahres und die wirklich wichtigen Dinge bleiben liegen
...bieten Sie den Mitarbeitenden, die sich sowieso schon auf dem Absprung befinden, eine sinnlose Angriffsfläche.
Am Ende läuft es darauf hinaus, das man fachfremden Juristen*innen ein horrendes Honorar zahlt, nur weil man sich nicht vorwerfen lassen will, dass man sich nicht gekümmert hat.
Firmen, die mit uns bei der betrieblichen Altersversorgung zusammenarbeiten
























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