Für GeschäftsführerInnen, InhaberInnen und BetriebsleiterInnen
Schütze Dein Unternehmen vor Verlusten bei Betriebsschließung
durch Corona
Welchen finanziellen Verlust muss Ihr Unternehmen hinnehmen, wenn Sie Ihren Betrieb durch eine Einzelanordnung, da ein Mitarbeiter an Corona erkrankt ist, vorübergehend schließen müssen?





In ganz Deutschland gibt es nur noch einen Versicherer, der innerhalb der Betriebsunterbrechungsversicherung auch die Betriebsschließungsversicherung durch Einzelanordnung bei Corona-Erkrankten eingeschlossen hat
Fast alle Versicherer berufen sich darauf, dass Corona keine versicherte Krankheit sei, und die Schließung durch die Allgemeinverfügung nicht zu versichern ist.
Das müssen Sie wissen
Unter den in Deutschland vertretenen Versicherern gab es lediglich zwei, die ihre Kunden nicht im Stich gelassen haben und die durch Corona entstandenen Betriebsschließungsschäden regulierten. Und nur einer dieser beiden Versicherer bietet für Neukunden auch jetzt noch die Betriebsschließungsversicherung an, einschließlich Corona.
Ihre Chance
Wenn wir für Sie rechnen, haben Sie am Ende die Corona-Klausel in Ihrer Betriebsinhaltsversicherung integriert und mit Chance sogar eine günstigere Prämie. Zudem wird auf Angaben zu Vorschäden in der Betriebsschließung verzichtet. Als Versicherungsmakler stehen wir bereits von Gesetz her auf Ihrer Seite und bieten Ihnen mit unserem Team den vollumfassenden Service.
Es ist Eile geboten, da der Versicherer ab Vertragsbeginn eine 4-wöchige Wartezeit vorsieht.
Leistungen der Betriebsschließungsversicherung

Karsten Poppe,
Inhaber KPFM FinanzManagement
Zahlt Ihre Versicherung? Nein?
Wenn Sie befürchten, dass Sie einen Verlust nicht hinnehmen können, bzw. möchten, sollten Sie jetzt handeln. Wir als Versicherungsmakler mit über 30 Jahren Erfahrung haben jetzt unsere eigenen Verträge und die unserer Kunden überprüft. Wir stehen als Makler auf Seiten des Kunden und müssen über solche Veränderungen informieren.
In ganz Deutschland gibt es nur noch einen Versicherer, der innerhalb der Betriebsunterbrechungsversicherung auch die Betriebsschließungsversicherung durch Einzelanordnung bei Corona-Erkrankten eingeschlossen hat.
Als Experten hören wir immer ganz genau hin, wenn mehrere Versicherer ein Risiko nicht zeichnen wollen. Dann muss das Risiko außergewöhnlich hoch sein! Wenn allerdings schon nahezu alle Versicherer bis auf einen, dieses Risiko ausgeschlossen haben, dann muss das Risiko elementar wichtig sein.
Viele unserer Kunden, mit Sicherheit auch Sie, haben zusätzlich die Betriebsschließungsversicherung eingeschlossen. Durch Corona hatten sehr viele Unternehmen nun erstmalig Berührung mit diesem Zusatz. Nun ist es jedoch so, dass die meisten, durch Corona geschädigten Unternehmen keine oder nur eine geringe Leistung Ihrer Versicherer erhalten haben. Fast alle Versicherer berufen sich darauf, dass Corona keine versicherte Krankheit sei, und die Schließung durch die Allgemeinverfügung nicht versichert sei.
Der "Krieg" zwischen den Versicherern
Gegen die meistern Versicherer gibt es bereits, von Unternehmen aus vielen Branchen, Klagen, gegen die Schadensablehnung bzw. gegen die sehr geringen Vergleichsangebote. Inzwischen gab es erstinstanzlich bereits Urteile zugunsten der geschädigten Unternehmen. Die bisher verurteilten Versicherer haben jedoch bereits angekündigt in Revision zu gehen. Das zeigt, dass es noch lange dauern kann, bis es ein höchstrichterliches Urteil geben wird. Ob dies dann immer noch zugunsten der Unternehmen ausfallen wird, bleibt abzuwarten
Als ich mich vor einigen Wochen mit dem Vorstand eines des größten und finanzstärksten Versicherers in Hamburg getroffen habe, hat er mir erzählt, dass ein kleiner „Krieg“ zwischen den Versicherern ausgebrochen sei. Der Grund: er habe die anderen Versicherer darüber unterrichtet, dass seine Versicherung für die Corona Schäden ohne Wenn und Aber leisten würde. Nicht nur das, -man würde auch in Zukunft in den neuen Bedingungen das Risiko der Schließung in Folge einer Einzelanordnung durch Corona absichern.
Unter den in Deutschland vertretenen Versicherern gab es lediglich zwei, die ihre Kunden nicht im Stich gelassen haben und die durch Corona entstanden Betriebsschließungsschäden reguliert haben. Und nur einer dieser beiden Versicherer bietet für Neukunden auch jetzt noch die Betriebsschließungsversicherung an, einschließlich Corona.
Egal, wie Sie es drehen: Sie können nur gewinnen
Jetzt höre ich Sie sagen: „Das ist doch bestimmt teuer?“
Da müssen wir Sie enttäuschen, bei vielen unserer Kunden konnten wir zusätzlich, durch den Wechsel des Versicherers, sogar eine Prämiensenkung erreichen.
Sie wenden sicherlich ein: „Meine Versicherung läuft noch einige Monate!“
Das macht nichts. Der neue Versicherer übernimmt solange die Differenzdeckung bevor er das ganze Risiko nach Ablauf der alten eingeht.
Sofern Sie sich zukünftig gegen eine Betriebsschließung, incl. der Einzelanordnung in Folge einer Corona-Erkrankung, in Ihrem Unternehmen absichern möchten, ist Eile geboten, da der Versicherer ab Vertragsbeginn eine 4-wöchige Wartezeit vorsieht.
Für ein unverbindliches Angebot, antworten Sie kurz auf diese E-Mail. Wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wenn Sie sich melden, haben Sie am Ende die Corona-Klausel integriert und mit Chance sogar eine günstigere Prämie.
Als Versicherungsmakler stehen wir bereits von Gesetz her auf Ihrer Seite und bieten Ihnen mit unserem Team den vollumfassenden Service.