Risikorelevante Fragen und Belehrung
Bei den Fragen handelt es sich um Fragen über
gefahrerhebliche Umstände.
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den
gefahrerheblichen Umständen berechtigen den
Versicherer, im Falle der vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht, vom
Versicherungsvertrag zurückzutreten.
Wird die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig verletzt, hat der Versicherer das Recht, den
Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der
Anzeigepflichtverletzung unter Einhaltung einer Frist von
einem Monat zu kündigen.