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Ab 2028 ist Betriebsrente keine Empfehlung mehr. Sondern Pflicht.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG‒II) verpflichtet alle Arbeitgeber, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten automatisch, per Opting‒Out. Für inhabergeführte Unternehmen ändert sich damit mehr als ein Gesetzestext. Es ändert sich Ihre Verantwortung.
DAS OPTING‒OUT‒PRINZIP
BRSG-II in 60 Sekunden
Bisher mussten Mitarbeitende aktiv eine bAV beantragen (Opting-In). Ab 2028 dreht sich das um: Jeder neue Mitarbeitende wird automatisch in die betriebliche Altersversorgung aufgenommen – es sei denn, er widerspricht aktiv (Opting-Out). Das bedeutet: Sie als Arbeitgeber müssen eine bAV-Lösung haben. Nicht irgendwann. Rechtzeitig.
Wer?
Alle Arbeitgeber mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
Was?
Verpflichtende Bereitstellung einer bAV mit automatischer Einschreibung (Opting-Out)
Ab wann?
Voraussichtlich 2028 (Gesetzgebungsverfahren läuft)
Arbeitgeberzuschuss?
Mindestens 15 % des umgewandelten Entgelts (wie bisher bei Entgeltumwandlung)
Sanktionen?
Noch offen, aber die Haftung für fehlerhafte Umsetzung liegt beim Geschäftsführer
Ausnahmen?
Tarifgebundene Unternehmen mit bestehender bAV-Regelung können befreit sein
WARUM DAS WICHTIG IST
Drei Gründe, warum Sie das nicht aussitzen können
Persönliche Haftung
Als geschäftsführender Gesellschafter haften Sie persönlich für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Pflichten. Eine fehlende oder fehlerhafte bAV-Umsetzung kann Schadenersatzansprüche von Mitarbeitenden auslösen – und die treffen Sie, nicht die GmbH.
Verwaltungsaufwand
Opting-Out bedeutet: automatische Einschreibung, Widerspruchsfristen, Lohnabrechnung, Versicherungsverträge, laufende Verwaltung. Ohne klare Struktur wird das zum Dauerproblem für Ihre Personalabteilung.
Chance statt Last
Unternehmen, die früh handeln, nutzen bAV als Wettbewerbsvorteil im Recruiting. 60 % der FAUN-Mitarbeitenden nutzen bereits die bAV – weil sie richtig eingeführt wurde. BRSG-II ist keine Bürde, wenn Sie es richtig angehen.
TYPISCHE STOLPERFALLEN
Was die meisten Unternehmen falsch machen werden
Abwarten
„Das Gesetz ist ja noch nicht da.“ – Richtig, aber die Umsetzung braucht 6–12 Monate Vorlauf. Wer 2027 anfängt, ist zu spät.
Billigste Lösung
Den günstigsten bAV-Vertrag abschließen, ohne zu prüfen ob er zur Belegschaft passt. Ergebnis: niemand nutzt es, Verwaltungsaufwand bleibt.
Isoliert betrachten
bAV losgelöst von Gesamtabsicherung planen. Dabei hängt bAV direkt mit D&O, Key-Man und Geschäftsführer-Vorsorge zusammen.
Einführung vergessen
Vertrag unterschreiben, E-Mail an alle, fertig. Das Ergebnis kennen Sie: 40 % Nutzungsquote statt 60 %.
DER KPFM‒ANSATZ
BRSG-II als Teil Ihrer Gesamtabsicherung – nicht als Einzelprojekt
KPFM betrachtet die BRSG-II-Umsetzung nicht isoliert, sondern als Baustein in Ihrer gesamten Unternehmens- und Geschäftsführer-Absicherung.
01
Bestandsaufnahme
Haben Sie bereits eine bAV? Welche Verträge laufen? Was fehlt? Wir erfassen den Status quo.
02
Strukturprüfung
Passt Ihre aktuelle bAV zum BRSG-II? Ist der Arbeitgeberzuschuss korrekt berechnet? Sind die Durchführungswege zukunftssicher?
03
Gesamtbild
Wir prüfen bAV im Kontext Ihrer D&O, Key-Man-Absicherung und persönlichen Vorsorge – nicht als Einzelmaßnahme.
04
Einführung & Kommunikation
Die bAV wird so eingeführt, dass Mitarbeitende sie verstehen und nutzen. Ohne internen Verwaltungsaufwand für Ihre HR-Abteilung.
WIRKUNG IN DER PRAXIS
Zahlen, die für sich sprechen
60 %
bAV-Nutzungsquote bei FAUN Umwelttechnik – weil richtig eingeführt
70 %
weniger interner Zeitaufwand für HR-Themen bei Pflegedienst Dumke
6‒12
Monate
Vorlauf für eine saubere BRSG-II-Umsetzung
0
Einrichtungsgebühr bei KPFM für Einführung und Kommunikation
IHRE FRAGEN
Häufige Fragen zum BRSG-II
Gilt das BRSG-II auch für kleine Unternehmen?
Muss ich bestehende bAV-Verträge ändern?
Was kostet mich die Umsetzung?
Kann ich das BRSG-II als Recruiting-Vorteil nutzen?
Wann sollte ich anfangen?
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Lassen Sie Ihre bAV-Struktur prüfen – bevor das BRSG-II es für Sie entscheidet.
In einem ersten Gespräch klären wir, wie Ihr Bestand heute aufgebaut ist – und ob er für die kommenden Anforderungen wirklich ausreicht.
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