Ab 2028 ist Betriebsrente keine Empfehlung mehr.
Sondern Pflicht.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG‒II) verpflichtet alle Arbeitgeber, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten – automatisch, per Opting‒Out. Für inhabergeführte Unternehmen ändert sich damit mehr als ein Gesetzestext. Es ändert sich Ihre Verantwortung.