Ihr Vorteil mit KPFM FinanzManagement:
Einfacher Zugang zu Ihrer betrieblichen Krankenversicherung – und persönliche Unterstützung, wenn Fragen auftauchen
Als Ihr Partner im betrieblichen Gesundheitsmanagement freuen wir uns, Ihnen über Ihren Arbeitgeber Norrenbrock Technik GmbH & Co. KG Zugang zu attraktiven Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung zu ermöglichen. Dieser Tarif bietet Ihnen einen attraktiven finanziellen Rahmen für Gesundheitsleistungen, flexibel, modern und auf den Alltag abgestimmt.
Uns ist völlig klar:
Wenn man eine neue betriebliche Krankenversicherung erstmals nutzt, tauchen automatisch Fragen auf.
Genau deshalb haben wir für Sie eine übersichtliche Liste der häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. So wissen Sie sofort, wie Sie Leistungen einreichen können, was erstattet wird und was Sie beachten sollten.
Und falls doch noch etwas unklar bleibt:
Wir beantworten Ihre Anliegen zuverlässig und sorgen dafür, dass Sie Ihren Tarif optimal nutzen. Melden Sie sich einfach direkt per Whatsapp bei uns ‒ schnell, unkompliziert, persönlich.
Kurz gesagt:
Sie erhalten starke Leistungen dank Ihres Arbeitgebers.
Wir sorgen dafür, dass Sie diese Leistungen problemlos nutzen können.
Wir stehen Ihnen jederzeit persönlich zur Seite.
Wie kann ich eine Rechnung einreichen?
Muss ich vor der Behandlung den Versicherer oder den Arzt informieren?
Was muss ich in der Apotheke beachten?
Kann ich Leistungen ohne ärztliches Rezept einreichen?
Welche Arzneimittel werden NICHT erstattet?
Welche Heilmittel werden erstattet?
Weitere wichtige Fragen und Antworten
Detaillierte Informationen zu verschiedenen Erstattungsthemen.
Welche Hilfsmittel werden erstattet?
Erstattungsfähig können ärztlich verordnete Hilfsmittel sein, zum Beispiel orthopädische Einlagen oder vergleichbare medizinisch notwendige Hilfsmittel. Entscheidend ist, dass das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist und unter den versicherten Leistungsbereich fällt.
Welche Hilfsmittel sind NICHT erstattungsfähig?
Nicht erstattet werden in der Regel Hilfsmittel, die nicht medizinisch notwendig sind, reine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, Wellness- oder Fitnessprodukte sowie Leistungen, die einem anderen Kostenträger zugeordnet sind.
Werden Privatrezepte anerkannt?
Ja, Privatrezepte können grundsätzlich eingereicht werden, wenn eine medizinische Indikation vorliegt und die Leistung unter den versicherten Leistungsbereich fällt.
Was gilt, wenn die gesetzliche Krankenkasse (GKV) eine Leistung ablehnt?
Wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Leistung ablehnt, kann je nach Tarif trotzdem eine Erstattung über die betriebliche Krankenversicherung möglich sein.
Bitte reichen Sie in solchen Fällen zusätzlich zur Rechnung auch den Ablehnungsbescheid oder einen Nichterstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenkasse ein. So kann der Versicherer die Leistung vollständig prüfen.
Welche Vorsorge- und IGeL-Leistungen werden erstattet?
Werden osteopathische Behandlungen übernommen?
Gibt es Altersbeschränkungen für Vorsorgeleistungen?
Wie wird die medizinische Notwendigkeit geprüft?
Was ist ein Privatrezept?
Was ist ein digitales Rezept?
So unterstützt Sie KPFM bei Ihren Fragen
So begleiten wir Sie im Umgang mit Ihrem Hallesche Budgettarif – klar, direkt und persönlich.
1
Sie stellen Ihre Frage
Senden Sie uns Ihre weiteren Fragen direkt per WhatsApp.
2
Wir melden uns persönlich bei Ihnen
Unser Team beantwortet Ihr Anliegen schnell und verständlich.
3
Wir unterstützen bei Einreichung & Erstattung
Wir erklären Ihnen, wie Sie Leistungen korrekt einreichen und welcher Versicherer zuständig ist.
4
Sie nutzen Ihre Leistungen optimal
Mit unserer Hilfe wissen Sie genau, welche Leistungen erstattungsfähig sind und was Sie beachten sollten.
Das KPFM Team steht für Sie bereit