Ein Hausplaner schließt für den Neubau seines Einfamilienhauses eine Bauleistungsversicherung ab, angeboten von seiner örtlichen Versicherungsagentur. Nach dem Einzug bemerkt er Feuchtigkeit im Keller, verursacht durch ein unverschlossenes Loch von einem Handwerker während der Bauphase. Da nicht feststellbar ist, welches Gewerk verantwortlich ist, meldet er den Schaden der Bauleistungsversicherung.
Diese bestätigt den versicherten Schaden, aber da er erst sieben Monate nach Fertigstellung bemerkt wurde, greift die Nachhaftung nicht mehr, da sie nur sechs Monate abdeckt. Bei anderen Versicherern hätte er die Nachhaftung auf bis zu 36 Monate verlängern können.