Informationsvertrag KPFM
Genderhinweis: Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für beide Geschlechter. Dieser Informationsvertrag wurde mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen. Diesen können Sie für Ihren Teil jederzeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich widerrufen.
Allgemeine Informationsvertragsbedingungen zwischen
Ihrem Arbeitgeber (zur Kenntnis)
(fortan: Informationsbesteller)
und
der KPFM FinanzManagement
Neue Straße 22
27793 Wildeshausen
(fortan: KPFM)
Präambel
KPFMs Mission als Finanz und Versicherungsmakler ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, Mitarbeiter zu binden, zu halten und zu motivieren und für sich und Ihre Mitarbeiter die richtigen Finanz- und Versicherungsprodukte zu bekommen. Daher bietet KPFM Unternehmen an verschiedenen Stellen an, einen sog. Informationsvertrag zu schließen. Dabei verpflichtet sich KPFM gegenüber den Informationsbestellern, sie und ihren Mitarbeitern mit allgemeinen Informationen zu versorgen. Hierbei sind vier wesentliche Vertragsbestandteile besonders wichtig: Erstens ist es KPFMs Mission, (meist kleine und mittelständische) Unternehmen zu unterstützen, somit richtet sich das Angebot auf Abschluss eines Informationsvertrages nur an Unternehmen. Zweitens wird der Gegenstand des jeweiligen Informationsvertrages einerseits bei der konkreten Bestellung und ergänzend durch diese Allgemeinen Informationsbedingungen (AIB) bestimmt. Drittens kann der Informationsbesteller den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und formlos beenden. Viertens ist dieser Informationsservice unentgeltlich.
§ 1 Vertragsgegenstand, Pflichten von KPFM FinanzManagement
(1) Gegenstand des Vertrages ist es, dass KPFM den Informationsbesteller und seinen Mitarbeitern mit Informationen über alle denkbaren Kontaktkanäle (Briefpost, SMS, E-Mail, soziale Netzwerke und vergleichbare Kontaktkanäle) versorgt. Grundsätzlich sind die Themen dieser Informationen durch den konkreten Informationsvertrag (Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung) und dem Maklervertrag festgelegt. In jedem Fall können dies aber Informationen aus den folgenden Themenbereichen sein: neue KPFM Produktupdates, Anwendung von KPFM und verwandten Produkten Dritter, Persönlichkeitsentwicklung, Marketing, Vertrieb, Zeitmanagement, Digitalisierung, Automatisierung, Datenschutz, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO, verwandte und vergleichbare Themen, Seminare und Webinare von KPFM, Seminare und Webinare Dritter, Empfehlungen geeigneter Produkte Dritter. Die Informationspflicht besteht auch für seine Mitarbeiter über das Anstellungsverhältnis hinaus, sofern der Mitarbeiter diese nicht schriftlich bei seinem Arbeitgeber oder KPFM FinanzManagement widerruft.
(2) Ein Anspruch darauf, dass alle diese Themenbereiche abgedeckt werden besteht nicht. Ferner schuldet KPFM auch keine Beratung und auch nicht die Prüfung dieser Informationen auf inhaltliche Richtigkeit, sondern nur die Verschaffung der Informationen.
§ 2 Prüfpflicht des Informationsbestellers vor Vertragsschluss, verpflichtender Status: Unternehmen
Vor Vertragsschluss ist jeder Informationsbesteller verpflichtet, zu prüfen, ob er Unternehmer ist oder ob er den Informationsvertrag für ein Unternehmen, das ihm gehört oder für das er tätig ist, schließt. Nur wenn mindestens eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, darf er den Informationsvertrag begründen. Schließt er den Informationsvertrag ab, darf KPFM davon ausgehen, dass der Informationsbesteller Unternehmer ist oder wenigstens den Informationsvertrag für ein Unternehmen, das ihm gehört oder für das er tätig ist, schließt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Informationsvertrag kommt zustande, wenn der Informationsbesteller entweder digital, schriftlich oder auf andere eindeutige (u.a. auch konkludente) Form eine Leistung von KPFM FinanzManagement oder von seinen Produktpartnern, die KPFM vermittelt, abfordert, in deren Produkt- oder Leistungsbeschreibung auf den Abschluss eines Informationsvertrages hingewiesen wird.
(2) Hierbei werden auch diese AIB Bestandteil des Vertrages.
§ 4 Unentgeltlichkeit
Der Informationsbesteller muss kein Geld für die Beziehung der Informationen zahlen.
§ 5 Beendigung des Informationsvertrages
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und ohne Achtung einer Frist kündigen.
§ 6 Haftung
(1) KPFM haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet KPFM – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden.
(3) Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
(4) Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. - ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
(5) Soweit die Haftung nach den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von KPFM.
§ 7 Änderungsvorbehalt
KPFM ist berechtigt, diese AIB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen oder zur Erweiterung des Informationsangebots oder der Informationskanäle notwendig ist. Über eine Änderung wird der Informationsbesteller unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Informationsbesteller nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis KPFM gegenüber in Schrift oder Textform widerspricht.