Ihr Vorteil mit KPFM FinanzManagement:
Einfacher Zugang zum Hallesche Budgettarif – und persönliche Unterstützung, wenn Fragen auftauchen
Als Ihr Partner im betrieblichen Gesundheitsmanagement freuen wir uns, Ihnen über Ihren Arbeitgeber Zugang zum Hallesche Budgettarif zu ermöglichen. Dieser Tarif bietet Ihnen einen attraktiven finanziellen Rahmen für Gesundheitsleistungen – flexibel, modern und perfekt auf den Alltag abgestimmt.
Uns ist völlig klar:
Wenn man einen neuen Tarif erstmals nutzt, tauchen automatisch Fragen auf.
Genau deshalb haben wir für Sie eine übersichtliche Liste der häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. So wissen Sie sofort, wie Sie Leistungen einreichen können, was erstattet wird und was Sie beachten sollten.
Und falls doch noch etwas unklar bleibt: Wir beantworten Ihre Anliegen zuverlässig und sorgen dafür, dass Sie Ihren Tarif optimal nutzen. Melden Sie sich einfach direkt per Whatsapp bei uns schnell, unkompliziert, persönlich.
Kurz gesagt:
Sie erhalten starke Leistungen dank Ihres Arbeitgebers.
Wir sorgen dafür, dass Sie diese Leistungen problemlos nutzen können.
Wir stehen Ihnen jederzeit persönlich zur Seite.
Häufig gestellte Fragen zur Erstattung bei der HALLESCHE
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Erstattung von Leistungen bei der HALLESCHE (Tarif Thermotec).
Noch Fragen offen?
Kontaktieren Sie uns gerne direkt für eine persönliche Beratung.
Wie kann ich eine Rechnung bei der HALLESCHE einreichen?
Am einfachsten reichst du deine Rechnung über die Hallesche4u-App ein. Alternativ kannst du sie auch per E-Mail oder Post senden. Maßgeblich ist immer das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum.
Muss ich vor der Behandlung die HALLESCHE oder den Arzt informieren?
Nein. Du kannst die medizinische Leistung direkt in Anspruch nehmen und die Rechnung anschließend selbst einreichen.
Was muss ich in der Apotheke beachten?
Du benötigst ein ärztliches Rezept – ein Privatrezept reicht ebenfalls aus. Bei einem digitalen Rezept solltest du die Apotheke bitten, es auszudrucken.
Kann ich Leistungen ohne ärztliches Rezept einreichen?
Nein. Für die Erstattung von Heilmitteln, Arznei-/Verbandmitteln und Hilfsmitteln brauchst du immer ein ärztliches Rezept. Erstattungsfähig sind z. B. ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie eine lange Liste an Heilmitteln wie Massagen, Krankengymnastik oder Ergotherapie.
Welche Arzneimittel werden NICHT erstattet?
Nicht als Arzneimittel gelten u. a.: Ovulationshemmer (außer bei medizinisch notwendiger Behandlung wie z. B. Akne), Geriatrika, Nähr- und Stärkungsmittel, Haarwuchsmittel, Abmagerungspräparate, Anti-Aging-Hormonpräparate, Potenzfördernde Mittel, Kosmetische Mittel, Desinfektionsmittel, Mineralwasser, Badezusätze. Auch dann nicht, wenn sie ärztlich verordnet wurden.
Welche Heilmittel werden erstattet?
Erstattet werden ärztlich verordnete Heilmittel, die zur Behandlung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten notwendig sind. Dazu gehören z. B. Krankengymnastik/Bewegungsübungen, Heilgymnastik, Massagen, Packungen/Hydrotherapie/Bäder, Inhalationen, Kälte- und Wärmebehandlungen, elektrische und physikalische Heilbehandlungen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Bestrahlungen, Logopädie, Ergotherapie (Beschäftigungstherapie), physiotherapeutische Palliativversorgung sowie Ernährungstherapie.
Weitere wichtige Fragen und Antworten
Detaillierte Informationen zu verschiedenen Erstattungsthemen.
Welche Hilfsmittel werden erstattet?
Erstattet werden ärztlich verordnete Hilfsmittel, die Behinderungen oder Krankheitsfolgen mildern/ausgleichen, zur Therapie oder Diagnostik notwendig sind, der Lebenserhaltung dienen. Dazu gehören z. B. Rollstühle, Prothesen, Blutdruckmessgeräte oder Beatmungsgeräte. Auch Blindenhunde, Kommunikationshilfen (z. B. Gebärdensprachdolmetscher) sowie Wartung und Reparatur von Hilfsmitteln sind erstattungsfähig.
Welche Hilfsmittel sind NICHT erstattungsfähig?
Nicht erstattet werden Hilfsmittel, die eigentlich von der Pflegepflichtversicherung abgedeckt würden, dem Fitness- oder Wellnessbereich zuzuordnen sind, zu normalen Gebrauchs- oder Hygieneartikeln gehören (z. B. Fieberthermometer, Allergikerbettwäsche).
Werden Privatrezepte anerkannt?
Ja, Privatrezepte werden akzeptiert, solange eine medizinische Indikation vorliegt. Ein ärztliches Attest ist hilfreich und sollte mit eingereicht werden.
Was gilt, wenn die gesetzliche Krankenkasse (GKV) eine Leistung ablehnt?
Die HALLESCHE prüft in solchen Fällen individuell, ob dennoch eine Erstattung möglich ist. Entscheidend sind: medizinische Notwendigkeit, ärztliche Verordnung.
Vorsorge und alternative Behandlungen
Erfahren Sie mehr über die Erstattung von Vorsorge- und IGeL-Leistungen sowie osteopathischen Behandlungen.
Ihre Gesundheit ist uns wichtig
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Gesundheitsvorsorge optimal abzudecken.
Welche Vorsorge- und IGeL-Leistungen werden erstattet?
Die HALLESCHE erstattet umfangreiche Vorsorgeleistungen – auch über gesetzliche Programme hinaus. Dazu zählen z. B.: Schwangerschaftsvorsorge, Hautkrebs-Screening, Mammographie, Diabetes- und Herz-Kreislauf-Früherkennung, Glaukom- und Osteoporose-Screening, Prostatavorsorge (PSA-Test, PCA3-Test), Ultraschall-Vorsorgeuntersuchungen. Wichtig: Keine Altersbeschränkung, solange medizinisch nachvollziehbar.
Werden osteopathische Behandlungen übernommen?
Ja, wenn die Behandlung durch einen Heilpraktiker mit gültiger Zulassung erfolgt. Die Rechnung muss: nach GebüH abgerechnet sein, den Namen und die Heilpraktiker-Zulassung enthalten, die medizinische Behandlung aufführen. Ein ärztliches Rezept ist nicht zwingend, aber empfohlen.
Gibt es Altersbeschränkungen für Vorsorgeleistungen?
Nein, es gibt keine Altersbeschränkung, solange die medizinische Notwendigkeit nachvollziehbar ist.
Wie wird die medizinische Notwendigkeit geprüft?
Die medizinische Notwendigkeit wird individuell geprüft, basierend auf ärztlichen Verordnungen und Attesten.
Was ist ein Privatrezept?
Ein Privatrezept ist eine ärztliche Verordnung, die nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wird, aber bei uns erstattungsfähig sein kann.
Was ist ein digitales Rezept?
Ein digitales Rezept ist eine elektronische Verordnung. Bitte lassen Sie es sich in der Apotheke ausdrucken, um es bei uns einzureichen.
So unterstützt Sie KPFM bei Ihren Fragen
So begleiten wir Sie im Umgang mit Ihrem Hallesche Budgettarif – klar, direkt und persönlich.
1
Sie stellen Ihre Frage
Senden Sie uns Ihre weiteren Fragen direkt per WhatsApp.
2
Wir melden uns persönlich bei Ihnen
Unser Team beantwortet Ihr Anliegen schnell und verständlich.
3
Wir unterstützen bei Einreichung & Erstattung
Wir erklären Ihnen, wie Sie Leistungen korrekt einreichen.
4
Sie nutzen Ihren Tarif optimal
Mit unserer Hilfe wissen Sie genau, welche Leistungen erstattungsfähig sind und was Sie beachten sollten.
Das KPFM Team steht für Sie bereit