Das neue BGH‒Urteil:
Das neue BGH‒Urteil:

Pflege mit Sicherheit: Damit sie auch nach dem 25. September 2024 ohne Angst den Fokus auf Ihre Patienten legen können
Wir garantieren Ihnen, dass Sie sich als Pflegedienstleister voll und ganz der Pflege widmen können – während wir das Kleingedruckte Ihrer Versicherung überprüfen.
Die Bedeutung von Versicherungsklauseln
So schreibt die Kanzlei Wirth-Rechtanwälte auf ihrer Homepage:
Der Versicherungsschutz kann danach auch dann gekürzt oder verweigert werden, wenn Versicherungsnehmer solche Sicherheitsvorschriften missachten, die nicht im Versicherungsvertrag, sondern in Gesetzen oder Verordnungen, wie bspw. Landesbauordnungen, enthalten sind.
Das bedeutet, dass ein Schaden nicht reguliert wird, auch wenn er eigentlich versichert wäre!
Ein günstiger Beitrag mag verlockend erscheinen, doch die Klauseln innerhalb eines Versicherungsvertrags sind seit letztem Jahr wohl noch wichtiger geworden.
"Für meine harten Jungs steht das Vertrauen an erster Stelle."
Heinz Dieter Altevers
Geschäftsführer
PSI International GmbH & Co. KG
"Durch die vertrauenswürdige Arbeit von KPFM, nutzen mittlerweile 60% unserer Mitarbeiter die betriebliche Altersversorgung."
Marc Grube
Personalleiter
FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
"Was am KPFM‒Konzept am besten ist? Alles!"
Dieter Schmotz
Betriebsratsvorsitzender bis zum 31.03.2014
MAPA GmbH
"Für uns ist es sehr beruhigend, dass unsere Mitarbeiter im Fall einer Berufsunfähigkeit sehr gut versorgt sind und einfühlsam betreut werden."
Ewald Drebing
Geschäftsführer
Moorgut Kartzfehn von Kameke GmbH & Co. KG
"Unsere Kollegen wurden nicht überredet, sondern überzeugt. Das hat uns wiederum überzeugt."
Winfried Denkamp
Betriebsrat bis zum 31.03.2014
MAPA GmbH
"Als Reiseveranstalter mit mehreren Standorten ist für mich die persönliche Betreuung vor Ort wichtig"
Doris Meyering
Unternehmerin
Meyering Gruppe
"Für meine harten Jungs steht das Vertrauen an erster Stelle."
Heinz Dieter Altevers
Geschäftsführer
PSI International GmbH & Co. KG
"Durch die vertrauenswürdige Arbeit von KPFM, nutzen mittlerweile 60% unserer Mitarbeiter die betriebliche Altersversorgung."
Marc Grube
Personalleiter
FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
"Was am KPFM‒Konzept am besten ist? Alles!"
Dieter Schmotz
Betriebsratsvorsitzender bis zum 31.03.2014
MAPA GmbH
"Für uns ist es sehr beruhigend, dass unsere Mitarbeiter im Fall einer Berufsunfähigkeit sehr gut versorgt sind und einfühlsam betreut werden."
Ewald Drebing
Geschäftsführer
Moorgut Kartzfehn von Kameke GmbH & Co. KG
"Unsere Kollegen wurden nicht überredet, sondern überzeugt. Das hat uns wiederum überzeugt."
Winfried Denkamp
Betriebsrat bis zum 31.03.2014
MAPA GmbH
"Als Reiseveranstalter mit mehreren Standorten ist für mich die persönliche Betreuung vor Ort wichtig"
Doris Meyering
Unternehmerin
Meyering Gruppe
"Als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin stehen Sie vor neuen Herausforderungen!"
Das aktuelle Urteil des BGH vom 25. September 2024 (Az.: IV ZR 350/22) hat die Verantwortung der Geschäftsführer und Inhaber von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten auf ein neues Level gehoben. Ab sofort müssen alle Vorschriften, Gesetze und Richtlinien penibel eingehalten werden. Mal ehrlich, wer hat sie alle im Kopf? Wissen Sie wirklich, welche Vorschriften im Schadensfall für Sie relevant sind?
Viele Geschäftsführer/Inhaber von Gaststätten- und Hotels haben bereits während der Pandemie bittere Erfahrungen gemacht: Als die Hygieneklausel plötzlich eine völlig neue Bedeutung erhielt, verweigerten 90 % der Versicherer ihre Leistung. Jetzt droht mit der neuen Generalklausel Unternehmern u.a. der Pflegebranche eine ähnliche Gefahr.
Das Problem: Standardklauseln reichen seit letztem Jahr nicht mehr aus
Die Generalklausel in den meisten Sachversicherungen – wie Gebäude-, Haftpflicht-, Betriebsunterbrechungs-, Cyber- oder Inhaltsversicherungen – gibt Versicherern ein mächtiges Werkzeug an die Hand. Im Schadensfall suchen sie oft nach Vorschriften, die angeblich nicht eingehalten wurden, um die Leistung zu verweigern. Das Urteil des BGH macht dies möglich, denn Sie als Versicherungsnehmer müssen beweisen, dass kein Zusammenhang zwischen einer Vorschriftsverletzung und dem Schaden besteht.
Die Versicherer suchen Fehler im Vorschriften-Dickicht.
Wie soll man diese alle einhalten?
Hygienevorschriften
•Infektionsschutzgesetz (IfSG)
•Landesspezifische Hygienepläne
•Dokumentationspflichten
Brandschutzvorschriften
•Landesbauordnungen (LBO) [conversation history]
•Brandschutzkonzepte [conversation history]
•Regelmäßige Wartung von Brandschutzeinrichtungen [conversation history]
•Brandverhütungsvorschriften
•Sicherheitsvorschriften für Feuerarbeiten (z.B. VdS 2047)
Arbeitssicherheitsvorschriften
•Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [conversation history]
•Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV), z.B. BGV A1, BGV A3 [conversation history]
•Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze [conversation history]
•Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) (ZH 1/525) mit Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)
•Verordnung über Druckbehälter, Druckgasbehälter und Füllanlagen (Druckbehälterverordnung -DurckbehV) (ZH 1/400) mit zugehörigen Technischen Regeln Druckbehälter (TRB), insbesondere TRB 502 Sachkundiger nach § 32 DruckbehV
Datenschutzvorschriften
•Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) [conversation history]
•Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) [conversation history]
•Verhaltensregeln der Versicherungswirtschaft [conversation history, 35, 36, 130]
•Mustererklärungen des GDV für sensible Daten
•Datenschutzhinweise
Spezielle Vorschriften für die häusliche Pflege
•Qualifikation der Pflegekräfte
•Umgang mit Medikamenten
•Dokumentation der Pflegeleistungen
•Hygienemaßnahmen in Privathaushalten
Weitere relevante Punkte
•Medizinproduktgesetz (MPG)
•Heimpersonalverordnung
•Mietrecht
•Vertragsrecht (BGB)
Versicherungsrelevante Aspekte
•Generalklausel: Wichtig für die Leistungspflicht bei Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften
•Obliegenheiten: Pflichten des Versicherungsnehmers vor, während und nach einem Schadenfall
◦Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften
◦Unverzügliche Schadenmeldung
◦Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit
◦Beibringung von Belegen
◦Schadenminderungspflicht
◦Unveränderte Schadenstelle
◦Meldepflicht bei Behördenanordnungen
◦Meldepflicht bei Diebstahl und vorsätzlicher Beschädigung
◦Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung
◦Mitteilungspflichten bei Haftpflichtansprüchen, staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Verfahren
•Gefahrerhöhung: Anzeigepflicht bei Erhöhung des Risikos
•Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
•Einfluss von Obliegenheitsverletzungen auf die Schadenregulierungspraxi
Auch wichtig
•Brandverhütungsvorschriften
•Sicherheitsvorschriften für Feuerarbeiten
•Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte (z.B. nach DGUV Vorschrift 3)
•Aufbewahrungspflichten
•Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten
•Umgang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
•Vorschriften zu Baulichen Einrichtungen
•Verpflichtungen zur Instandhaltung
Klauseln für erweiterte Versicherungsleistungen
* Klauseln für besondere Gefahren: (z.B. Schäden an technischen Gebäudebestandteilen, Photovoltaikanlagen, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen)
* Klauseln für Elementarschäden und Extremwetterschutz
* Klauseln zur Differenzdeckung * Klauseln zur Wiederherstellung
* Klauseln zu Zubehör

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"Risiko entsteht, wenn man nicht weiß, was man tut."
Warren Buffett

Erkenntnisse aus der Pandemiezeit
Während über 90 % der Hotel- und Gaststättenbetriebe in der Corona-Krise keine Entschädigung von ihrer Versicherung für die Zwangsschließung erhalten haben, gab es unter den Versicherern eine Ausnahme:
So bekamen einige Betriebe die volle Leistung, weil sie die richtigen Klauseln in ihrem Vertrag vorfanden.
Ein eindrückliches Beispiel dafür ist der Schindlerhof in Nürnberg. Dank einer präzise ausgearbeiteten Betriebsunterbrechungsversicherung erhielt dieses Hotel während der Pandemie eine Entschädigung in Höhe von 750.000 Euro. - Unser Tipp: vermeiden Sie das Risiko!
Vertrauen ist gut, Makler ist besser!
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Auszug:
Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust des Teils der Versicherungsleistung führen. Hiervon unberührt bleiben unsere Rechte:
  • wenn Sie Ihre Obliegenheiten verletzen oder
  • bei Gefahrerhöhungen
oder
Auszug:
Auch wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen, leisten wir im vollen Umfang.
Fallbeispiele, die zu Abzügen oder Ablehnungen der Leistung durch unklare Klauseln führen
Brandschaden
Ein Brandschaden im Seniorenheim, bei dem der Versicherer behauptet, dass die vorgeschriebenen Brandschutzvorschriften nicht eingehalten wurden.
Beispielsweise könnte dies an fehlenden oder nicht gewarteten Feuerlöschern liegen.
Haftpflichtfall
Ein Haftpflichtfall, bei dem ein Bewohner durch eine rutschige Bodenstelle stürzt.
Der Versicherer argumentiert, dass im Pflegeheim keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden, Warnschilder oder Anti-Rutsch-Matten fehlten.
Leistungen verweigert
Ein Pflegedienstleiter verlässt sich auf seinen Vermieter, der beteuert, alle nötigen Genehmigungen eingeholt zu haben.
Weil er sich leichtfertig darauf verlassen hatte, verweigert der Versicherer jedoch die Leistung.
Wasserschaden
Durch eine undichte Wasserleitung entsteht ein Wasserschaden.
Der Versicherer verweigert die Leistung, weil keine regelmäßige Wartung durchgeführt wurde, obwohl dies in den Versicherungsbedingungen vorgeschrieben war.
Einbruch
Ein Einbruch im Seniorenheim - der Versicherer argumentiert, dass die Fenster nicht nach den Regeln der Sicherheitsvorschriften gesichert waren.
Der Versicherer macht einen Abzug bei der Schadensregulierung in Höhe von 40 %.
Diebstahl
Ein ambulanter Pflegedienst verliert teure Geräte durch Diebstahl.
Der Schaden wird erst aus Zeitgründen nach Wochen gemeldet.
Dies führt seitens der Versicherung zum Abzug in Höhe von 30 % der Schadenshöhe.
Aussagen von gutgläubigen Kunden sind häufig:
"Mein Versicherungsvertreter hat mir versichert, dass seine Gesellschaft keine Kürzungen bei Schäden vornimmt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind."
Ja, das wissen wir. Viele Versicherer werben oft auf der Homepage mit dem "Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit", doch dann kommt in den Vertragsbedingungen das berühmte "ja,aber..." .
Oft finden wir dort eine Öffnungsklausel, die das relativiert. Vertrauen ist gut, ein Makler ist besser!
Sie kennen Ihre Versicherungsbedingungen nicht?
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VGH
Zürich
Sonstige
Diese Unterschiede in dem Kleingedruckten können die Existenz bedrohen
Bei grober Fahrlässig: zahlt sie oder zahlt sie nicht?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie grundlegende Sorgfaltspflichten verletzen, die jedem verständigen Menschen offensichtlich sein sollten. Ein klassisches Beispiel ist, wenn der Brandschutz, der Arbeitsschutz oder die Beaufsichtigungspflicht nicht berücksichtigt wurde. Seit 2024 ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Klarheit entstanden. Der BGH entschied am 10.05.2011 (AZ: VI ZR 196/10), dass Versicherungsnehmer verpflichtet sind, alle Richtlinien, Pflichten und Gesetze einzuhalten. Damit haben es die Versicherer nun einfacher, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Welche Auswirkungen hat grobe Fahrlässigkeit auf den Versicherungsschutz?
In vielen Versicherungsverträgen können Leistungen bei grober Fahrlässigkeit ganz oder teilweise gekürzt werden. Dies hängt davon ab, ob der Versicherer nachweisen kann, dass eine Vorschrift oder Richtlinie nicht eingehalten wurde, deren Beachtung den Schaden hätte verhindern können.
Tipp:
Falls Ihr Vertrag keine Verzichtsklausel auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit enthält, können Sie KPFM bitten, diese nachzuverhandeln.
Als unabhängiger Versicherungsmakler prüfen wir Ihre Verträge und stellen sicher, dass problematische Klauseln, wie Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit, zu Ihren Gunsten geregelt sind.
Unterversicherungsklausel nicht gleich Unterversicherungsklausel!
Stellen Sie sich zwei Kunden vor, beide vom selben Feuer betroffen, beide mit einem Schaden von 100.000 Euro. Bei beiden ist der Inhalt des Gebäudes mittlerweile 300.000 Euro wert, aber sie haben sich nur für 200.000 Euro versichert. Kunde A, abgesichert durch einen herkömmlichen Versicherungsvertreter, sieht sich einem ernüchternden Ergebnis gegenüber: Er bekommt lediglich 66.000 Euro erstattet. Ein Drittel seines Verlustes bleibt ungedeckt, er steht quasi vor einem Trümmerhaufen.
Nun zu Kunde B – unserem Kunden. Trotz der gleichen Ausgangslage erhält er die komplette Summe von 100.000 Euro. Der Grund? Wir haben für ihn eine spezielle Klausel ausgehandelt: Keine Unterversicherung bis zu einem Wert von 500.000 Euro.
Zwei identische Fälle, doch ein entscheidender Unterschied: die Wahl des Versicherungspartners. Bei wem möchten Sie in Zukunft versichert sein?
Für Dienstleister und Handwerker ein Muss - die Klausel für Mängelbeseitigungsnebenkosten!
Ein Mitarbeiter hat in der Wand eine Wasserleitung fehlerhaft installiert.
Das Ergebnis: Ein Wasserschaden, der nicht nur die Wand, sondern auch die Decke der darunterliegenden Wohnung beschädigt. Um den Schaden zu beheben, müssen umfangreiche Reparaturen vorgenommen werden – die Leitung freilegen, die Wand instand setzen, einschließlich aller notwendigen Putz-, Tapezier- und Malerarbeiten.
Für Anton, der nur eine Standardversicherung abgeschlossen hat, wird diese Situation zum finanziellen Desaster. Er sieht sich mit einem hohen Betrag konfrontiert, den er aus eigener Tasche zahlen muss.
Bernd hingegen, unser Kunde, kann aufatmen. Dank einer speziellen Klausel in seiner Versicherungspolice sind bei ihm sämtliche Mängelbeseitigungsnebenkosten versichert. So bleibt Bernd vor unerwarteten Ausgaben verschont und sein Unternehmen kann ohne finanzielle Einbußen weiterlaufen.
Zwei Unternehmer, ein Problem, der gleiche Versicherer, die gleiche Prämie, doch ein wesentlicher Unterschied: die Wahl des Versicherungspartners. Wessen Schutz würden Sie für Ihr Unternehmen wählen wollen?
Die Versehensklausel - Damit Sie nicht erst klagen müssen, um an Ihr Recht zu kommen.
Stellen Sie sich vor, Anton und Bernd, zwei Geschäftsinhaber, befinden sich wieder in einer ähnlichen Situation, in der sie versehentlich eine wichtige Versicherungspflicht versäumten. Dies könnte beispielsweise die fristgerechte Meldung eines Schadens oder die Mitteilung über eine Risikoveränderung in ihrem Unternehmen an die Versicherung sein. Anton bleibt hier nur der Weg zum Anwalt. Das bedeutet oftmals ein jahrelanger Rechtsstreit.
Anton hat eine Standardversicherung ohne Versehensklausel. Als er realisiert, dass er es versäumt hat, einen Schaden rechtzeitig zu melden, gerät er in Panik. Seine Versicherung macht geltend, dass durch die verspätete Meldung die Leistungspflicht erlischt. Das Ergebnis: Anton steht alleine da, ohne Versicherungsschutz, mit einem Schaden, der seine finanziellen Ressourcen strapaziert.
Bernd hingegen hat sich für unsere Versicherungslösung mit einer Versehensklausel von KPFM entschieden. Als er einen Schaden verspätet meldet, aber glaubhaft nachweisen kann, dass dies ein Versehen war, und die Meldung somit sofort nachholt, atmet er auf. Dank der Versehensklausel bleibt sein Versicherungsschutz bestehen. Er wird nicht für einen einfachen Fehler bestraft, sondern genießt weiterhin vollen Schutz.
Zwei Unternehmer, ein und der selbe Fehler, gleiche Versicherungsgesellschaft, gleiche Prämie, doch dank der Wahl des Versicherungsmaklers KPFM FinanzManagement steht Bernd weiterhin auf sicherem Boden. Welchen Versicherungsschutz würden Sie für Ihr Unternehmen bevorzugen?
Was ist Ihnen lieber, die Entschädigung per Zeitwert oder per Neuwertentschädigung?
Stellen Sie sich Anton und Bernd vor, zwei Unternehmer, die sich mit einem ähnlichen Versicherungsfall konfrontiert sehen: Ein kostspieliges technisches Gerät im Wert von 100.000 Euro in ihrem Unternehmen wird beschädigt. Normalerweise würde die Haftpflichtversicherung in solchen Fällen nur den Zeitwert des Gerätes erstatten, was häufig eine große Differenz zum Neuwert oder den Wiederbeschaffungskosten bedeutet.
Anton ist bei einer herkömmlichen Versicherung ohne Neuwertentschädigungsklausel versichert. Als sein Gerät beschädigt wird, steht er vor einem finanziellen Problem. Die Versicherung erstattet ihm nur den Zeitwert in Höhe von 40.000 Euro. Anton muss die Differenz in Höhe von 60.000 Euro aus eigener Tasche zahlen.
Bernd hingegen hat sich für unsere Versicherungslösung von KPFM FinanzManagement entschieden, die eine Neuwertentschädigungsklausel beinhaltet. Als bei ihm ein ähnlicher Schaden eintritt, kann er erleichtert aufatmen. Die Versicherung erstattet ihm den vollen Neuwert des Gerätes, sodass er es ohne zusätzliche finanzielle Belastungen ersetzen kann.
Zwei Unternehmer, ein ähnlicher Schaden, dieselbe Versicherungsgesellschaft, dieselbe Prämie – aber ein entscheidender Unterschied durch die Wahl des Versicherungsmaklers KPFM FinanzManagement. Bernd steht dank der Neuwertentschädigungsklausel finanziell sicher da. Welche Versicherungslösung hätten Sie für Ihr Unternehmen gerne im Unternehmen?
Dir Maklerklausel -Wer hat schon Lust, im Chaos Berichte und Anträge zu schreiben - Sie?
Stellen Sie sich wieder unsere Unternehmer Anton und Bernd vor, diesmal konfrontiert mit einer Situation, in der schnelle und effiziente Kommunikation mit ihrer Versicherung von entscheidender Bedeutung ist.
Anton, der keinen Versicherungsmakler hat, muss sich selbst um alle Angelegenheiten kümmern. Als er dringende Zahlungen und wichtige Mitteilungen an seine Versicherung senden muss, gerät er unter Druck. Jede Verzögerung und jedes Missverständnis in der Kommunikation könnte schwerwiegende Folgen haben, und Anton trägt die gesamte Last dieser Verantwortung alleine.
Bernd hingegen hat sich für eine Versicherungslösung mit Maklerklausel durch KPFM FinanzManagement entschieden. Sein betreuender Versicherungsmakler ist berechtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen in seinem Namen entgegenzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten. Mit dieser Regelung kann Bernd sicher sein, dass alle wichtigen Kommunikationen pünktlich und korrekt behandelt werden, ohne dass er sich persönlich um jedes Detail kümmern muss. Selbst in hektischen Zeiten bleibt sein Versicherungsschutz unberührt und effizient gemanagt.
Zwei Unternehmer, eine Herausforderung, doch durch die Wahl des Versicherungsmaklers KPFM FinanzManagement steht Bernd in Sachen Versicherungskommunikation auf sicherem Boden. Und das ohne zusätzliche Kosten.
Welche Art von Versicherungsbetreuung würden Sie für Ihr Unternehmen bevorzugen?
Sind Ihre Mitarbeitenden fehlerfrei? Wenn nicht, hilft die Klausel für Tätigkeitsschäden.
Unsere Unternehmer Anton und Bernd haben jeweils ein fleißiges Team, das bei Kunden vor Ort arbeitet. Bei beiden Teams kommt es zu einem Tätigkeitsschaden während ihrer Aufträge.
Die Mitarbeiter beschädigen beim Einbau eines Kühlschranks den Parkettboden des Kunden.
Anton hat bei dem Versicherungsvertreter seiner Versicherung die üblichen Versicherungsbedingungen des Hauses bekommen.
Dies bedeutet, dass die Schäden, die im direkten Zusammenhang mit der durchgeführten Arbeit entstehen – in diesem Fall der Parkettboden – nicht abgedeckt sind. Anton steht vor einem finanziellen Problem, da er die Kosten für die Reparatur des Parkettbodens selbst tragen muss.
Bernd hingegen hat über KPFM FinanzManagement bei der gleichen Versicherung, die auch Anton hat, in seiner Police eine spezielle Klausel für Tätigkeitsschäden eingehandelt.
Als sein Team bei der Installation den Parkettboden beschädigt, kann Bernd aufatmen. Die Versicherung deckt den Schaden ab, da er im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten seiner Mitarbeiter entstanden ist – sowohl die Arbeit am Kühlschrank als auch die unbeabsichtigte Beschädigung des Bodens.
So stehen beide Unternehmer vor dem gleichen Problem, haben den gleichen Versicherungspartner und zahlen die gleiche Prämie. Doch nur einer von ihnen, Bernd, ist durch eine außergewöhnliche Klausel abgesichert.
Dies zeigt deutlich, wie wichtig es ist, eine Versicherung zu wählen, die spezifische berufliche Risiken abdeckt. Welche Art von Versicherungsschutz würden Sie für Ihr Unternehmen wählen?
5 weitere Tipps, die für Sie als Firmenlenker und Entscheider in der Pflege wichtig sind:
Tipp Nr. 1
Nicht alle Versicherungen unter einem Dach
Auch wenn es verlockend erscheint, alle Versicherungen bei einer Gesellschaft abzuschließen, kann dies Risiken bergen. Kein Unternehmen ist in jedem Bereich führend. Zudem könnten Abhängigkeiten entstehen, die Sie später einschränken – insbesondere im Schadensfall.
TIPP NR. 2
Vorsicht bei Dreijahresverträgen
Der Versicherungsmarkt ist ständig in Bewegung. Mit langfristigen Verträgen könnten Sie sich von günstigeren und angepassten Angeboten ausschließen.
Tipp Nr. 3
Versicherungen über die Hausbank?
Es ist bequem, aber nicht immer optimal. Banken können nicht immer die Expertise und Vielfalt bieten, die spezialisierte Versicherer oder Makler haben. Zudem könnten hier Interessenkonflikte auftreten.
TIPP NR. 4
Selbstbeteiligung überdenken
Eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung kann teurer sein und zu einer höheren Schadenquote führen. Das kann sich auf Ihren Status als Versicherungsnehmer auswirken und einen späteren Wechsel erschweren.
Tipp Nr. 5
Makler vs. Vertreter geregelt im §59 VVG
Ein unabhängiger Makler vertritt Ihre Interessen und steht Ihnen auch im Schadensfall unterstützend zur Seite.
Ein Versicherungsvertreter ist, wer an eine Versicherung oder eine Bank gebunden.
5 Gründe, die dafür sprechen, jetzt zu handeln und die Hilfe von KPFM anzunehmen.
Als Unternehmer wollen Sie frei und unabhängig agieren. Ihre Versicherungsentscheidungen sollten das widerspiegeln und dafür sorgen, dass Sie auch weiterhin unabhängig und frei agieren können, ohne Angst haben zu müssen, dass eine Durchgriffshaftung entsteht.
Grund Nr. 1
Kostenfreie Analyse
Ja, Sie haben richtig gelesen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung Ihrer Versicherungsklauseln an. Sie investieren lediglich ein wenig Zeit und erhalten im Gegenzug Klarheit und Sicherheit.
Grund NR. 2
Unabhängige Expertise
Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung und sind darauf spezialisiert, selbst das Kleingedruckte zu durchleuchten. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen optimal versichert ist und Sie keine unerwünschten Überraschungen erleben.
Grund Nr. 3
Individuelle Beratung
Jedes Unternehmen und jeder Unternehmer ist einzigartig. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihre Bedürfnisse, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Schutz erhalten.
Grund Nr. 4
Potenzielle Kosteneinsparungen
Wir überprüfen Ihre Versicherungsverträge und finden Einsparpotenziale durch die Identifizierung unnötiger oder zu teurer Leistungen.
Oftmals gibt es günstigere Alternativen mit gleichem oder besserem Schutz. So reduzieren Sie Ihre Versicherungskosten, ohne auf wichtige Absicherung zu verzichten.
Grund NR. 5
Sicherheit im Schadensfall
Eine exzellente Versicherung beginnt mit einem herausragenden Berater.
Florian Möhlenkamp ist zertifizierter Experte für Gebäudeversicherungen und Schadenmanagement.
Mit Fachwissen und Erfahrung sorgt er dafür, dass Sie im Schadensfall bestens abgesichert sind.
Seine Fähigkeit, komplexe Verträge in maßgeschneiderte Lösungen zu verwandeln, macht ihn zum idealen Partner für Unternehmer. Vertrauen Sie auf Florian Möhlenkamp – weil Ihre Sicherheit zählt.
Grund Nr. 6
Der Inhaber
Karsten Poppe ist der Inhaber der KPFM FinanzManagement.
Mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung seit 1986 in der Finanzdienstleistung begeistert er seine Kunden stets mit innovativen Lösungen.
Seine unternehmerische Leidenschaft und sein ausgeprägter Dienstleistungsgedanke sind die Basis seines Erfolgs.
Um Unternehmer ganzheitlich zu unterstützen, hat er gemeinsam mit Lars Eckhoff die Benity GmbH gegründet.
Benity hilft Unternehmen, insbesondere in der Pflegebranche, durch innovative Recruiting-Strategien und automatisierte Prozesse qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und auszubilden.
Machen Sie den nächsten Schritt!
Gehen Sie kein Risiko ein.
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