Das neue BGH‒Urteil:
Das neue BGH‒Urteil:

Probleme lösen, bevor sie enstehen: Damit deine Wohnung oder dein Haus auch nach dem Urteil vom 25. September 2024 noch geschützt ist.


"Typisch, wenn man die Versicherung braucht, zahlt sie nicht..." 😞
Diesen Satz wirst du wohl ab jetzt öfter hören. Und du wirst schnell erkennen, dass viele gar nicht wissen, was das neue BGB-Urteil bedeutet.
Die Bedeutung von Versicherungsklauseln nach dem BGH Urteil vom 25.09.2024 für Hausbesitzer und Mieter
So schreibt die Kanzlei Wirth-Rechtanwälte auf ihrer Homepage:
Der Versicherungsschutz kann danach auch dann gekürzt oder verweigert werden, wenn Versicherungsnehmer solche Sicherheitsvorschriften missachten, die nicht im Versicherungsvertrag, sondern in Gesetzen oder Verordnungen, wie bspw. Landesbauordnungen, enthalten sind.
Das bedeutet, dass ein Schaden nicht reguliert wird, auch wenn er eigentlich versichert wäre!
Ein günstiger Beitrag mag verlockend erscheinen, doch die Klauseln innerhalb eines Versicherungsvertrags sind seit letztem Jahr wohl noch wichtiger geworden.
"Für meine harten Jungs steht das Vertrauen an erster Stelle."
Heinz Dieter Altevers
Geschäftsführer
PSI International GmbH & Co. KG
"Durch die vertrauenswürdige Arbeit von KPFM, nutzen mittlerweile 60% unserer Mitarbeiter die betriebliche Altersversorgung."
Marc Grube
Personalleiter
FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
"Was am KPFM‒Konzept am besten ist? Alles!"
Dieter Schmotz
Betriebsratsvorsitzender bis zum 31.03.2014
MAPA GmbH
"Für uns ist es sehr beruhigend, dass unsere Mitarbeiter im Fall einer Berufsunfähigkeit sehr gut versorgt sind und einfühlsam betreut werden."
Ewald Drebing
Geschäftsführer
Moorgut Kartzfehn von Kameke GmbH & Co. KG
"Unsere Kollegen wurden nicht überredet, sondern überzeugt. Das hat uns wiederum überzeugt."
Winfried Denkamp
Betriebsrat bis zum 31.03.2014
MAPA GmbH
"Als Reiseveranstalter mit mehreren Standorten ist für mich die persönliche Betreuung vor Ort wichtig"
Doris Meyering
Unternehmerin
Meyering Gruppe
"Für meine harten Jungs steht das Vertrauen an erster Stelle."
Heinz Dieter Altevers
Geschäftsführer
PSI International GmbH & Co. KG
"Durch die vertrauenswürdige Arbeit von KPFM, nutzen mittlerweile 60% unserer Mitarbeiter die betriebliche Altersversorgung."
Marc Grube
Personalleiter
FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
"Was am KPFM‒Konzept am besten ist? Alles!"
Dieter Schmotz
Betriebsratsvorsitzender bis zum 31.03.2014
MAPA GmbH
"Für uns ist es sehr beruhigend, dass unsere Mitarbeiter im Fall einer Berufsunfähigkeit sehr gut versorgt sind und einfühlsam betreut werden."
Ewald Drebing
Geschäftsführer
Moorgut Kartzfehn von Kameke GmbH & Co. KG
"Unsere Kollegen wurden nicht überredet, sondern überzeugt. Das hat uns wiederum überzeugt."
Winfried Denkamp
Betriebsrat bis zum 31.03.2014
MAPA GmbH
"Als Reiseveranstalter mit mehreren Standorten ist für mich die persönliche Betreuung vor Ort wichtig"
Doris Meyering
Unternehmerin
Meyering Gruppe
❓ Warum ist das wichtig für dich?
Dein Versicherungsschutz kann verloren gehen, wenn Vorschriften missachtet wurden, die sich z. B. in der Landesbauordnung, Brandschutzverordnungen oder anderen behördlichen Bestimmungen verstecken.
Oft sind es Details, die über eine Versicherungsleistung entscheiden: eine unzureichende Wartung, ein fehlendes Sicherheitsprotokoll oder eine kleine bauliche Abweichung. Was wie eine Lappalie erscheint, kann im Schadensfall dazu führen, dass die Versicherung sich querstellt.
Das Problem: Standardbedingungen reichen seit letztem Jahr nicht mehr aus
Die Generalklausel in der Gebäude- und Hausratversicherung gibt Versicherern ein mächtiges Werkzeug an die Hand. Im Schadensfall suchen sie oft nach Vorschriften, die angeblich nicht eingehalten wurden, um die Leistung zu verweigern.
Das Urteil des BGH macht dies möglich, denn du als Versicherungsnehmer musst beweisen, dass kein Zusammenhang zwischen einer Vorschriftsverletzung und dem Schaden besteht.
Die Versicherer suchen Fehler im Vorschriften-Dickicht.
Wie soll man diese alle einhalten?
Brandschutzvorschriften
•Landesbauordnungen (LBO) [conversation history]
•Brandschutzkonzepte [conversation history]
•Regelmäßige Wartung von Brandschutzeinrichtungen [conversation history]
•Brandverhütungsvorschriften
•Sicherheitsvorschriften für Feuerarbeiten (z.B. VdS 2047)
Datenschutzvorschriften
•Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
•Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
•Verhaltensregeln der Versicherungswirtschaft [conversation history, 35, 36, 130]
•Mustererklärungen des GDV für sensible Daten
•Datenschutzhinweise
Weitere relevante Punkte
•Mietrecht
•Vertragsrecht (BGB)
Versicherungsrelevante Aspekte
•Generalklausel: Wichtig für die Leistungspflicht bei Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften
•Obliegenheiten: Pflichten des Versicherungsnehmers vor, während und nach einem Schadenfall
◦Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften
◦Unverzügliche Schadenmeldung
◦Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheit
◦Beibringung von Belegen
◦Schadenminderungspflicht
◦Unveränderte Schadenstelle
◦Meldepflicht bei Behördenanordnungen
◦Meldepflicht bei Diebstahl und vorsätzlicher Beschädigung
◦Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung
◦Mitteilungspflichten bei Haftpflichtansprüchen, staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Verfahren
•Gefahrerhöhung: Anzeigepflicht bei Erhöhung des Risikos
•Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
•Einfluss von Obliegenheitsverletzungen auf die Schadenregulierungspraxis
Auch wichtig
•Brandverhütungsvorschriften
•Sicherheitsvorschriften für Feuerarbeiten
•Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte (z.B. nach DGUV Vorschrift 3)
•Aufbewahrungspflichten
•Zusammenarbeit mit Datenschutzbeauftragten
•Umgang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
•Vorschriften zu Baulichen Einrichtungen
•Verpflichtungen zur Instandhaltung
Klauseln für erweiterte Versicherungsleistungen
• Klauseln für besondere Gefahren: (z.B. Schäden an technischen Gebäudebestandteilen, Photovoltaikanlagen, Solarthermie- und Wärmepumpenanlagen)
• Klauseln für Elementarschäden und Extremwetterschutz
• Klauseln zur Differenzdeckung
• Klauseln zur Wiederherstellung
• Klauseln zu Zubehör
Garagenverordnung
• Landesbauordnungen
• Brandschutzbestimmungen
• Bauvorschriften & Brandschutz
• Erlaubte Gegenstände
• Gefahrstoffvorschriften
• Regionale Unterschiede: Vorschriften variieren je nach Bundesland und Gemeinde
• Sicherheitsmaßnahmen
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Auszug:
Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, sind wir berechtigt, zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust des Teils der Versicherungsleistung führen. Hiervon unberührt bleiben unsere Rechte:
  • wenn Sie Ihre Obliegenheiten verletzen oder
  • bei Gefahrerhöhungen
oder
Auszug:
Auch wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen, leisten wir im vollen Umfang.
Fallbeispiele, die zu Abzügen oder Ablehnungen der Leistung durch unklare Klauseln führen
Brandschaden
⛔️ Freunde waren zu Besuch, und du hast eine Kerze vergessen auszupusten. Es kommt zu einem Brand.
Der Versicherer kann die Leistung kürzen oder verweigern.
Wasserschaden
⛔️ Der Geschirrspüler oder die Waschmaschine wurde unbeaufsichtigt gelassen, und ein größerer Wasserschaden ist entstanden.
Ein häufiger Grund für Leistungsverweigerungen
Einbruchdiebstahl
⛔️ Der Haustürschlüssel wurde unter die Fußmatte gelegt, um einem Familienmitglied den Zugang zu gewähren – ein Einbruch ist die Folge.
Der Versicherer verweigert die Erstattung des Schadens.
Brandschaden
⛔️ Die Garage wurde nicht nur für das Auto genutzt, sondern auch als Lagerraum für Kartons, alte Möbel und leicht entflammbare Gegenstände.
Ein Kurzschluss in einem der dort gelagerten Elektrogeräte führt zu einem Brand. Der Versicherer lehnt die Zahlung ab, da die Garage nicht zweckgemäß genutzt wurde und die Brandlast erhöht war.
Sturmschaden
⛔️ Wegen der Hitze wurden die Fenster im Obergeschoss offengelassen, während du einkaufen warst.
Ein Sturm verursacht Schäden – der Versicherer kürzt die Leitung.
Haftplichtrisko
⛔️ Der Pool war unbeaufsichtigt, und ein Kind ist beim Spielen hineingefallen und hat sich verletzt.
Der Versicherer kann eine Mitschuld unterstellen und die Leistung verweigern.
Der Versicherer kann eine Mitschuld unterstellen und die Leistung verweigern.
Aussagen von gutgläubigen Kunden sind häufig:
"Mein Versicherungsvertreter hat mir versichert, dass seine Gesellschaft keine Kürzungen bei Schäden vornimmt, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind."
Ja, das wissen wir. Viele Versicherer werben oft auf der Homepage mit dem "Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit", doch dann kommt in den Vertragsbedingungen das berühmte "ja,aber..." .
Oft finden wir dort eine Öffnungsklausel, die das relativiert. Vertrauen ist gut, ein Makler ist besser!
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VGH
Zürich
Sonstige
Diese Unterschiede in dem Kleingedruckten können die Existenz bedrohen
Bei grober Fahrlässig: zahlt sie oder zahlt sie nicht?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie grundlegende Sorgfaltspflichten verletzen, die jedem verständigen Menschen offensichtlich sein sollten. Ein klassisches Beispiel ist, wenn der Brandschutz oder die Beaufsichtigungspflicht nicht berücksichtigt wurde. Seit 2024 ist durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Klarheit entstanden. Der BGH entschied am 25.09.2024, dass Versicherungsnehmer verpflichtet sind, alle Richtlinien, Pflichten und Gesetze einzuhalten. Damit haben es die Versicherer nun einfacher, grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.
Welche Auswirkungen hat grobe Fahrlässigkeit auf den Versicherungsschutz?
In vielen Versicherungsverträgen können Leistungen bei grober Fahrlässigkeit ganz oder teilweise gekürzt werden. Dies hängt davon ab, ob der Versicherer nachweisen kann, dass eine Vorschrift oder Richtlinie nicht eingehalten wurde, deren Beachtung den Schaden hätte verhindern können.
Tipp:
Falls Ihr Vertrag keine Verzichtsklausel auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit enthält, können Sie KPFM bitten, diese nachzuverhandeln.
Als unabhängiger Versicherungsmakler prüfen wir Ihre Verträge und stellen sicher, dass problematische Klauseln, wie Leistungskürzungen bei grober Fahrlässigkeit, zu Ihren Gunsten geregelt sind.
Unterversicherungsklausel nicht gleich Unterversicherungsklausel!
Stellen Sie sich zwei Kunden vor, beide vom selben Feuer betroffen, beide mit einem Schaden von 100.000 Euro. Bei beiden ist der Inhalt des Gebäudes mittlerweile 300.000 Euro wert, aber sie haben sich nur für 200.000 Euro versichert. Kunde A, abgesichert durch einen herkömmlichen Versicherungsvertreter, sieht sich einem ernüchternden Ergebnis gegenüber: Er bekommt lediglich 66.000 Euro erstattet. Ein Drittel seines Verlustes bleibt ungedeckt, er steht quasi vor einem Trümmerhaufen.
Nun zu Kunde B – unserem Kunden. Trotz der gleichen Ausgangslage erhält er die komplette Summe von 100.000 Euro. Der Grund? Wir haben für ihn eine spezielle Klausel ausgehandelt: Keine Unterversicherung bis zu einem Wert von 500.000 Euro.
Zwei identische Fälle, doch ein entscheidender Unterschied: die Wahl des Versicherungspartners. Bei wem möchten Sie in Zukunft versichert sein?
Für Dienstleister und Handwerker ein Muss - die Klausel für Mängelbeseitigungsnebenkosten!
Der Hauseigentümer hat in der Wand eine Wasserleitung fehlerhaft installiert.
Das Ergebnis: Ein Wasserschaden, der nicht nur die Wand, sondern auch die Decke der darunterliegenden Wohnung beschädigt. Um den Schaden zu beheben, müssen umfangreiche Reparaturen vorgenommen werden – die Leitung freilegen, die Wand instand setzen, einschließlich aller notwendigen Putz-, Tapezier- und Malerarbeiten.
Für Anton, der nur eine Standardversicherung abgeschlossen hat, wird diese Situation zum finanziellen Desaster. Er sieht sich mit einem hohen Betrag konfrontiert, den er aus eigener Tasche zahlen muss.
Bernd hingegen, unser Kunde, kann aufatmen. Dank einer speziellen Klausel in seiner Versicherungspolice sind bei ihm sämtliche Mängelbeseitigungsnebenkosten versichert. So bleibt Bernd vor unerwarteten Ausgaben verschont und sein Unternehmen kann ohne finanzielle Einbußen weiterlaufen.
Zwei Hausbesitzer, ein Problem, der gleiche Versicherer, die gleiche Prämie, doch ein wesentlicher Unterschied: die Wahl des Versicherungspartners. Wessen Schutz würden Sie für Ihr Unternehmen wählen wollen?
Was ist dir lieber, die Entschädigung per Zeitwert oder per Neuwertentschädigung?
Stellen Sie sich Anton und Bernd vor, zwei Unternehmer, die sich mit einem ähnlichen Versicherungsfall konfrontiert sehen: Ein kostspieliges technisches Gerät im Wert von 100.000 Euro in ihrem Unternehmen wird beschädigt. Normalerweise würde die Haftpflichtversicherung in solchen Fällen nur den Zeitwert des Gerätes erstatten, was häufig eine große Differenz zum Neuwert oder den Wiederbeschaffungskosten bedeutet.
Anton ist bei einer herkömmlichen Versicherung ohne Neuwertentschädigungsklausel versichert. Als sein Gerät beschädigt wird, steht er vor einem finanziellen Problem. Die Versicherung erstattet ihm nur den Zeitwert in Höhe von 40.000 Euro. Anton muss die Differenz in Höhe von 60.000 Euro aus eigener Tasche zahlen.
Bernd hingegen hat sich für unsere Versicherungslösung von KPFM FinanzManagement entschieden, die eine Neuwertentschädigungsklausel beinhaltet. Als bei ihm ein ähnlicher Schaden eintritt, kann er erleichtert aufatmen. Die Versicherung erstattet ihm den vollen Neuwert des Gerätes, sodass er es ohne zusätzliche finanzielle Belastungen ersetzen kann.
Zwei Unternehmer, ein ähnlicher Schaden, dieselbe Versicherungsgesellschaft, dieselbe Prämie – aber ein entscheidender Unterschied durch die Wahl des Versicherungsmaklers KPFM FinanzManagement. Bernd steht dank der Neuwertentschädigungsklausel finanziell sicher da. Welche Versicherungslösung hätten Sie für Ihr Unternehmen gerne im Unternehmen?
Dir Maklerklausel -Wer hat schon Lust, im Chaos Berichte und Anträge zu schreiben - du?
Stellen Sie sich wieder unsere Mieter Anton und Bernd vor, diesmal konfrontiert mit einer Situation, in der schnelle und effiziente Kommunikation mit ihrer Versicherung von entscheidender Bedeutung ist.
Anton, der keinen Versicherungsmakler hat, muss sich selbst um alle Angelegenheiten kümmern. Als er dringende Zahlungen und wichtige Mitteilungen an seine Versicherung senden muss, gerät er unter Druck. Jede Verzögerung und jedes Missverständnis in der Kommunikation könnte schwerwiegende Folgen haben, und Anton trägt die gesamte Last dieser Verantwortung alleine.
Bernd hingegen hat sich für eine Versicherungslösung mit Maklerklausel durch KPFM FinanzManagement entschieden. Sein betreuender Versicherungsmakler ist berechtigt, Zahlungen, Anzeigen und Willenserklärungen in seinem Namen entgegenzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten. Mit dieser Regelung kann Bernd sicher sein, dass alle wichtigen Kommunikationen pünktlich und korrekt behandelt werden, ohne dass er sich persönlich um jedes Detail kümmern muss. Selbst in hektischen Zeiten bleibt sein Versicherungsschutz unberührt und effizient gemanagt.
Zwei Mieter, eine Herausforderung, doch durch die Wahl des Versicherungsmaklers KPFM FinanzManagement steht Bernd in Sachen Versicherungskommunikation auf sicherem Boden. Und das ohne zusätzliche Kosten.
Welche Art von Versicherungsbetreuung würden Sie für Ihr Unternehmen bevorzugen?
5 weitere Tipps, die für dich als Mieter oder Hausbesitzer wichtig sind:
Tipp Nr. 1
Nicht alle Versicherungen unter einem Dach
Auch wenn es verlockend erscheint, alle Versicherungen bei einer Gesellschaft abzuschließen, kann dies Risiken bergen. Kein Unternehmen ist in jedem Bereich führend. Zudem könnten Abhängigkeiten entstehen, die dich später einschränken – insbesondere im Schadensfall.
TIPP NR. 2
Vorsicht bei Dreijahresverträgen
Der Versicherungsmarkt ist ständig in Bewegung. Mit langfristigen Verträgen bindest du dich zu sehr und kannst keine günstigeren und bessere Angeboten abschließen.
Tipp Nr. 3
Versicherungen über die Hausbank?
Es ist bequem, aber nicht immer optimal. Banken können nicht immer die Expertise und Vielfalt bieten, die spezialisierte Versicherer oder Makler haben. Zudem könnten hier Interessenkonflikte auftreten.
TIPP NR. 4
Selbstbeteiligung überdenken
Eine Versicherung mit einer Selbstbeteiligung kann wesentliche günstiger sein.
Tipp Nr. 5
Makler vs. Vertreter geregelt im §59 VVG
Ein unabhängiger Makler vertritt deine Interessen und steht dir auch im Schadensfall unterstützend zur Seite.
Ein Versicherungsvertreter ist, wer an eine Versicherung oder eine Bank gebunden und deren Anweisungen befolgt.
5 Gründe, die dafür sprechen, jetzt zu handeln und die Hilfe von KPFM anzunehmen.
Als Unternehmer agierst du unabhängig. Deine Versicherungsentscheidungen sollten das widerspiegeln und dafür sorgen, dass du auch weiterhin unabhängig und frei agieren kannst, ohne Angst haben zu müssen, dass eine Durchgriffshaftung entsteht.
Grund Nr. 1
Kostenfreie Analyse
Ja, du hast richtig gelesen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung Ihrer Versicherungsklauseln an. Du investierst lediglich ein wenig Zeit und erhältst im Gegenzug Klarheit und Sicherheit.
Grund NR. 2
Unabhängige Expertise
Unsere Experten haben jahrelange Erfahrung und sind darauf spezialisiert, selbst das Kleingedruckte zu durchleuchten. Wir stellen sicher, dass dein Unternehmen optimal versichert ist und du keine unerwünschten Überraschungen erlebst.
Grund Nr. 3
Individuelle Beratung
Jedes Unternehmen und jeder Unternehmer ist einzigartig. Wir nehmen uns Zeit für dich und dein Bedürfnisse, um sicherzustellen, dass du den bestmöglichen Schutz erhältst.
Grund Nr. 4
Potenzielle Kosteneinsparungen
Wir überprüfen dein Versicherungsverträge und finden Einsparpotenziale durch die Identifizierung unnötiger oder zu teurer Leistungen.
Oftmals gibt es günstigere Alternativen mit gleichem oder besserem Schutz. So reduzieren du deine Versicherungskosten, ohne auf wichtige Absicherung zu verzichten.
Grund NR. 5
Sicherheit im Schadensfall
Eine exzellente Versicherung beginnt mit einem herausragenden Berater.
Florian Möhlenkamp ist zertifizierter Experte für Gebäudeversicherungen und Schadenmanagement.
Mit Fachwissen und Erfahrung sorgt er dafür, dass du im Schadensfall bestens abgesichert sind.
Seine Fähigkeit, komplexe Verträge in maßgeschneiderte Lösungen zu verwandeln, macht dich zum idealen Partner für Unternehmer. Vertraue auf Florian Möhlenkamp – weil deine Sicherheit dir was wert sein sollte.
Grund Nr. 6
Der Inhaber
Karsten Poppe ist der Inhaber der KPFM FinanzManagement.
Mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung seit 1986 in der Finanzdienstleistung begeistert er seine Kunden stets mit innovativen Lösungen.
Seine unternehmerische Leidenschaft und sein ausgeprägter Dienstleistungsgedanke sind die Basis seines Erfolgs.
Um Unternehmer ganzheitlich zu unterstützen, hat er gemeinsam mit Lars Eckhoff die Benity GmbH gegründet.
Benity hilft Unternehmen, insbesondere in der Pflegebranche, durch innovative Recruiting-Strategien und automatisierte Prozesse qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und auszubilden.
Mache den nächsten Schritt!
Gehe kein Risiko ein!
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